Statt vom Begriff „digitale Signatur“ ist ebenfalls oft von der „elektronischen Signatur“ bzw. „elektronischen Unterschrift“ die Rede. Damit ist nicht gemeint, dass die eigenhändige Unterschrift in digitaler Form vorliegt, denn diese wäre jederzeit sehr leicht zu kopieren, wodurch eine Unterscheidung zwischen Original und Kopie nicht möglich wäre, was wiederum die Beweiskraft der Unterschrift schmälern würde.
Mit der Entwicklung der digitalen Signatur wurde das Ziel verfolgt, eine der persönlichen Unterschrift äquivalente Signierungsmethode zu entwickeln, mit der eine Person auf elektronischem Wege Daten unterzeichnen kann. Voraussetzung dazu war, dass die elektronische Signierung wie eine handschriftliche untrennbar mit dem jeweiligen Dokument verbunden ist, von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst geändert werden kann. Die digitale Signatur ist, kurz zusammengefasst, eine von Personen erstellte Willenserklärung in elektronischer Form und damit quasi eine Art digitale bzw. elektronische Unterschrift.
Aufgebaut ist die digitale Signatur auf dem Prinzip der Kryptographie. Wichtig dabei sind verschlüsselte Hashwerte (Prüfsummen), wodurch die Integrität der Daten ermittelt und eine eventuelle Veränderung der Daten aufgedeckt werden kann. Es funktioniert nach dem Prinzip, dass die Dokumente durch ein nicht-umkehrbares Verfahren in Kurzform gespeichert (Hashwert), dieser Hashwert verschlüsselt und die jeweiligen Dokumente zusammen mit dem verschlüsselten Hashwert verschickt werden. Derartige elektronische Signaturen sollen Sicherheit vor Manipulationen bieten und die Urheberschaft des Dokumentes gewährleisten.