Mit Inkrafttreten der eIDAS Verordnung wurde in Deutschland die Signaturrichtlinie aufgehoben, das seit 2001 gültige Signaturgesetz (SigG) und die dazugehörige Signaturverordnung (SigV) werden von eIDAS mehr oder weniger abgelöst. Als EU-Verordnung genießt eIDAS Anwendungsvorrang vor dem deutschen Signaturgesetz, Anforderungen aus SigG und SigV, die im Widerspruch zur eIDAS Verordnung stehen, können und dürfen folglich nicht mehr angewendet werden.
Die eIDAS Verordnung stellt eine umfassende Erweiterung der EU-Richtlinie 1999/93/EG über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen dar, wurde am 23.07.2014 veröffentlicht und am 17. September 2014 zu Teilen in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Juli 2016 findet die Verordnung vollumfänglich Anwendung, ersetzt alle bisherigen nationalen Gesetze und ist verbindlich für alle 28 EU-Mitgliedsländer. Sie bildet so die gemeinsame Grundlage für eine sichere elektronische Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in der EU. Kleine Randnotiz, für das EU-Parlament hat der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz unterschrieben.
to be continued (2.06.2017)