Wie so oft im Leben klaffen auch beim Thema Digitale Signatur Theorie und Praxis weit auseinander. Theoretisch sollten die Firmen ihre per Email versandten Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, um so den gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun. Diese Regelung gilt seit dem 1.1.2002 gemäß ∥14 Abs. 3 Nr. 1 UStG. Leider haben sich die Hoffnungen bzgl. Akzeptanz und Verbreitung elektronischer Signaturen in der Praxis bis heute nicht erfüllt. Zu komplex erscheint vielen Firmen das Verfahren, zu bequem verhalten sich die Kunden.
Das Signieren von Rechnungen und EMails ist mit Aufwand verbunden und so lange es auch ohne diese Dinge geht, wird sich daran in naher Zukunft auch nichts ändern. Wie es um die Elektronische Rechnung per E-Mail in der Praxis bestellt ist, das hat die Firma COLLMEX auf ihrer Website sehr schön zusammen gefasst. Unbedingte Lesepflicht.
Headset Company (Jens) meint
Hallo Herr Steffens,
wir sind gerade dabei eine Umstellung auf „Rechnung via PDF“ zu starten.
Leider finde ich im ganzen Netz keine Informationen dich mich wirklich informieren – bis jetzt 🙂
Die Seite und Ihr Blog sind klasse.
Bieten Sie eigentlich auch Beratung bzw. Hilfe und Umsetzung bei elektronischen Signaturen an?
Wenn Sie wollen, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu mir auf – vielleicht ergibt sich ja was 🙂
Viele Grüße aus Hamburg
Jens Bernhardt
Gerald meint
@Jens – Beratung zum Thema biete ich nicht an, dazu müsste ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigen und dazu fehlt mir momentan die Zeit.