Das Sicherheitskonzept nach § 4 Abs. 2 Satz 4 des Signaturgesetzes hat Folgendes zu enthalten:
1. eine Beschreibung aller erforderlichen technischen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und deren Eignung,
2. eine Übersicht über die eingesetzten Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen mit Herstellererklärungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 oder Bestätigungen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Signaturgesetzes,
3. eine Übersicht über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Zertifizierungstätigkeit,
4. die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes, insbesondere bei Notfällen,
5. die Verfahren zur Beurteilung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und
6. eine Abschätzung und Bewertung verbleibender Sicherheitsrisiken.