Unabdingbar bei der Übermittlung elektronischer Daten und Dokumente ist die Möglichkeit, die Authentizität des Verfassers nachprüfen zu können. Nichts wäre schlimmer, als wenn zum Beispiel bei wichtigen Verträgen eine andere Person als die angegebene ihre „Unterschrift“ leistet.
Als Identifikationsnachweis gelten traditionell Wissen, Besitz und Eigenschaften, wobei im besten Fall alle drei angesprochenen Punkte bei einer Überprüfung zur Geltung kommen. Bei heutigen PIN-Abfragen wird beispielsweise nur das Wissen überprüft, eine zum Beispiel in der Hand gehaltene EC-Karte könnte als Nachweis des Besitzes dienen, während der Fingerabdruck eine typische Eigenschaft darstellt. Die Nutzung einer Signaturkarte in Verbindung mit einer PIN-Nummer integriert immerhin schon zwei dieser Nachweismöglichkeiten.
Ein Hauptanliegen der digitalen Signatur ist die zweifelsfreie Identifizierung des Absenders.